Am Freitag, den 15. März ab 19.30 Uhr findet die Jahreshauptversammlung des SV Avenwedde in der Gaststätte Reilmann (Avenwedder Str. 349, 33335 Gütersloh) statt.
Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen und eine aktive Mitbestimmung unseres Vereins.
Die Tagesordnung lautet wie folgt:
- Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
- Feststellen der Anwesenheitsliste und Verlesen der Tagesordnung
- Gedenken an die verstorbenen Vereinsmitglieder
- Entgegennahme der Berichte der Fachabteilungen
- Bericht der Kassenprüfer
- Antrag auf Entlastung des Vorstandes und der Ausschüsse
- Beschlussvorschlag „Neuvorlage der Satzung“ (siehe Erläuterung)
- Neuwahlen
- a.) Wahl des / der 2. Vorsitzenden
b.) Wahl des / der Geschäftsführers / -führerin
c.) Wahl eines neuen Kassenprüfers / -prüferin - Anträge
- Verschiedenes
Erläuterung zu Punkt 7:
Der Tagesordnungspunkt 7 verlangt in diesem Jahr eine Erläuterung: Anlässlich der letzten Anmeldung zum Vereinsregister wurde der geschäftsführende Vorstand darauf hingewiesen, dass Änderungen der Satzung eines eingetragenen Vereins erst wirksam werden, wenn sie in das Vereinsregister eingetragen wurden (§ 71 BGB). Diese Rechtslage war im Vorstand bis dahin nicht bekannt. Deshalb war die letzte dem Vereinsregister angemeldete Satzungsänderung – man kann das im Vereinsregister nachsehen – diejenige vom 03.03.2006.
Der heute amtierende Vorstand hält es in dieser Situation nicht für sinnvoll, nun zahlreiche beschlossene Satzungsänderungen der Vergangenheit nachzumelden.
Vielmehr wird vorgeschlagen, dem Vorstand den Auftrag zu erteilen, die Satzung anhand der Beschlüsse seit dem 03.03.2006 aufzubereiten, über möglichen weiteren Änderungs- oder Modernisierungbedarf nachzudenken und dann zur Jahreshauptversammlung 2025 eine vollständig aktualisierte Neufassung vorzulegen und die Mitglieder über die Neufeststellung dieser Satzung entscheiden zu lassen.